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Fischverarbeitung

Saubere Anlagen, Werkzeuge und Arbeitsplätze bilden die Grundlage für gesunde und hochwertige Produkte.
Die Vorschriften der EU-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene) haben das Ziel, eine einwandfreie Beschaffenheit von Lebensmitteln von der Herstellung bis zur Abgabe an den Verbraucher sicherzustellen.
Nach dieser Verordnung müssen die Lebensmittelunternehmer sicherstellen, dass die ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittel die einschlägigen Hygienevorschriften erfüllen.

Alle Lebensmittelunternehmen unterliegen dem EU-Hygienerecht und haben auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen einschließlich der Primärproduktion dafür Sorge zu tragen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel sicher sind. Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Lebensmittel gelten dann als nicht sicher, wenn sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr aufgrund von Verunreinigung oder Verderb ungeeignet sind. Mit unseren zertifizierten Produkten erreichen Sie diese Ziele.


 

PRODUKTBEISPIELE

Reinigungsmittel     Desinfektionsmittel
Neutral  Alkalisch  Sauer       Neutral Alkalisch  Sauer 
P3-Riksol P3-topax 66 Topaz AC3      P3-topax 91  P3-topax 95 P3-topactive DES


Für Fragen zu unseren Produkten, Beratung, Schulungen sowie Lieferbedingungen stehen
Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit zur Verfügung.